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Allgemeine Ticketbedingungen

Die nachstehenden Vertragsbedingungen („AGB") regeln das Rechtsverhältnis, welches durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Eintrittskarten bei der JP Museumsgesellschaft mbH oder durch von dieser autorisierten Dritten („autorisierte Verkaufsstelle“) begründet wird, insbesondere die Rechten und Pflichten rund um den Besuch von Veranstaltungen und Ausstellungen des betriebenen Museums sowie den Zutritt und Aufenthalt im Museum und entsprechenden Einrichtungen („Veranstaltungsgelände“). Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrages gültige Fassung der AGB.

Darüber hinaus gilt im Gebäude und auf dem gesamten Gelände des Museums die Hausordnung der JP Museumsgesellschaft mbH.

§ 1 Tickets, Bezug und Bestellung
  1. Tickets für den Besuch des Museums, Führungen oder sonstige Veranstaltungen sind ausschließlich bei der JP Museumsgesellschaft mbH oder bei einer autorisierten Verkaufsstelle zu beziehen.

    Sämtliche Angebote, Präsentationen oder Werbungen, die beispielsweise über den Onlineticketshop oder sonstige offizielle, von der JP Museumsgesellschaft mbH oder verwandten Unternehmen angeboten werden, stellen kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.
  2. Sofern der Kunde über den Onlineshop ein Ticket bestellt, gibt er mit der Bestellung über die Internet-Präsenz der JP Museumsgesellschaft mbH ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Die JP Museumsgesellschaft mbH bestätigt dem Kunden den Eingang des Angebotes online. Die Bestätigung stellt noch keine Annahme des Angebotes dar, sie steht vielmehr unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der bestellten Tickets und der Berücksichtigung besonderer Umstände. Erst mit Bestätigung oder Zurverfügungstellung, beispielsweise durch Versand der Tickets, kommt der Vertrag zwischen der JP Museumsgesellschaft mbH und dem Kunden auf Grundlage dieser allgemeinen Ticketbedingungen zustande. Der Versand kann ggf. auch elektronisch erfolgen.
  3. Die Höhe des Ticketpreises wird durch die allgemein geltende und veröffentlichte Preisliste bestimmt. Die Lieferung der Tickets erfolgt nur gegen Vorkasse und mit den ausgewiesenen und akzeptierten Zahlungsmethoden, erforderlichenfalls kann zzgl. zum Ticketpreis von der JP Museumsgesellschaft mbH im Falle eines physischen Versandes eine angemessene Servicegebühr sowie die tatsächlich anfallenden Versandkosten in Rechnung gestellt werden. Sollten die Karten direkt an der Museumskasse erworben werden, ist mit einem akzeptierten Zahlungsmittel vorab der Ticketpreis zu entrichten. Es ist Alleinentscheidungsbefugnis der JP Museumsgesellschaft mbH unterworfen, welche Zahlungsarten zur Verfügung gestellt werden.
  4. Sofern von der JP Museumsgesellschaft mbH für Personen oder Personengruppen ermäßigte Tickets in den Verkauf gegeben werden ergibt sich dies aus den jeweiligen Preislisten. Eventuelle Sonderbedingungen, wie beispielsweise an einem besonderen Tag an dem eine Ermäßigung erfolgt, ergeben sich ebenfalls aus der separaten Beschreibung. Sofern in dem Bezug möglich, ist der jeweils aktuelle offizielle Ermäßigungsnachweis beim Ticketerwerb vorzulegen, ebenso auch beim Zutritt zum Museum oder zur Veranstaltung mitzuführen und nach Verlangen vorzuzeigen.
  5. Ticketumbuchungen sind nur im Rahmen der Verfügbarkeit möglich, da es sich bei den erworbenen Tickets für den Museumsbesuch, die ausgewiesene Veranstaltung etc. um Produkte handelt, die für einen spezifischen Termin oder Zeitraum gebucht oder gekauft werden, besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht, heißt, dem Kunden steht kein zweiwöchiges Widerrufs- oder Rückgaberecht zu. Die dargestellte Angebotsabgabe bzw. Bestellung ist unmittelbar mit Bestätigung durch die JP Museumsgesellschaft mbH bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets. Umtausch und Rückerstattung sind Grundsätzlich ausgeschlossen.

§ 2 Ticketversand und Zutrittsgewährung
  1. Sämtliche im Onlineticketshop bestellten Produkte sind entweder als Print@homeTicket oder mobiles Ticket mittels eines QR-Codes zu verwenden. Dem Kunden werden nach Bezahlung der bestellten Produkte die Tickets entweder als PDF Dokument oder zum Download auf dem Smartphone oder ähnlichem angezeigt. Diese sogenannten E-Tickets werden an die in der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse versandt. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass den dortigen Anweisungen zur Verwendung Sorge getragen wird, insbesondere ist für die Lesbarkeit der Print@homeTickets die angegebene Qualität zu beachten, bei Print@homeTickets darf im Übrigen nur ein Ausdruck angefertigt werden, Tickets dürfen weder vervielfältigt, noch sonst wie verändert werden. Für den Fall, dass eine Vervielfältigung oder sonstige Veränderung des Tickets festgestellt wird, verlieren die Tickets mit sofortiger Wirksamkeit ihre Gültigkeit, eine Erstattung des Ticketpreises in diesem Fall ist ausgeschlossen.

    Bei Verwendung des Tickets mittels eines QR-Codes ist vorgesehen, dies am Eingang einzuscannen, erforderlich hierfür ist, dass der QRCode vollständig auf dem Smartphone oder ähnlichem angezeigt wird.

    Sollte es Schwierigkeiten bei der elektronischen Zugangskontrolle geben, kann dem Kunden nach nachgewiesener Legitimation der Bestellung und Bezahlung ein neues Ticket ausgestellt werden, das alte Ticket wird entsprechend deaktiviert. Sofern entsprechende Fehlfunktion oder fehlende Funktionalität im Verantwortungsbereich des Kunden fällt, kann die JP Museumsgesellschaft mbH entsprechende Bearbeitungsgebühr verlangen.
  2. Sollte dem Kunden das Ticket abhandenkommen, entwendet werden oder sonst unfreiwillig in Verlust geraten, ist die JP Museumsgesellschaft mbH hiervon unverzüglich zu unterrichten. Im Regelfall erfolgt, sofern mit ausreichendem Vorlauf möglich, eine Sperrung der erworbenen Tickets und bei Nachweis der Legitimation und Bezahlung eine Neuausstellung, sofern die Neuausstellung durch den Kunden veranlasst und seinem Verantwortungsbereich verursacht wurde, kann eine Bearbeitungsgebühr nach der jeweils aktuellen Preisliste erhoben werden.

    Sobald ein Ticket vorgelegt oder verwandt wurde, berechtigt dies nicht weiter zum Einlass, insofern wird das Ticket beim Einlass und Vorlage an der Museumskasse entwertet.
  3. Die erworbenen Tickets berechtigen jeweils zum Eintritt an dem gebuchten Tag und ggf. für das gewählte Zeitfenster, das Zeitfenster bezieht sich immer auf den Zeitpunkt des Eintritts auf / in das Veranstaltungsgelände / Museum im Rahmen der regulären Öffnungszeiten ist die Besuchsdauer zeitlich unbegrenzt, sofern nicht gesonderte, beispielsweise auch ermäßigte Tickets veräußert werden.

§ 3 Nutzung der Tickets und Weitergabe
  1. Wie bereits dargestellt, bezieht sich das Zutrittsrecht nur auf einen einmaligen Zutritt gemäß dem gebuchten Ticket, entsprechendes Zutrittsrecht endet mit dem erstmaligen Verlassen des Museums oder Veranstaltungsgeländes. Sofern der Ticketerwerb nicht über einen autorisierten Händler oder die JP Museumsgesellschaft mbH erfolgte, besteht grundsätzlich kein Zutrittsrecht, dies betrifft den Fall der unzulässigen Weitergabe.
  2. Dem Kunden werden grundsätzlich Tickets übermittelt, die ihm selbst eine Zutrittsberechtigung gewähren, jeglicher gewerblicher oder kommerzielle Weiterverkauf von Tickets durch den Kunden ist untersagt, dies gilt insbesondere für die Verwendung in Onlineauktionen oder über nicht autorisierte Verkaufsplattformen und in jedem Fall für eine wie auch immer geartete Weitergabe zu einem höheren als den entrichteten Ticketpreis. Dem Kunden ist es im Übrigen nicht gestattet, Tickets an gewerbliche oder kommerzielle Wiederverkäufer oder Händler weiterzugeben oder Tickets für kommerzielle oder gewerbliche Zwecke zu nutzen, sofern zumindest diesbezüglich nicht eine ausdrückliche Zustimmung der JP Museumsgesellschaft mbH vorliegt.
  3. Zulässig in jedem Fall ist die Weitergabe im privaten, nicht öffentlichen Bereich in Fällen berechtigten Interesses, beispielsweise Krankheit oder anderweitiger Verhinderung, unter der Bedingung, dass der neue Ticketinhaber und Verwender auf die Geltung und den Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die entsprechenden Informationen über die Weitergabe hingewiesen wird. Der neue Ticketinhaber muss sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich einverstanden erklären und die JP Museumsgesellschaft mbH muss auch auf Anforderung unter Nennung des neuen Ticketinhabers über die Weitergabe des Tickets informiert werden. Eine Weitergabe von ermäßigten Tickets ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn auch die übernehmende Person die Ermäßigungsvoraussetzungen erfüllt, auch für den Nachweis gelten die Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 4 Hausrecht und Verhalten
  1. Die JP Museumsgesellschaft mbH und ggf. von ihr beauftragte Dritte nehmen das Hausrecht für das Museum und alle von ihr ausgerichteten Veranstaltungen wahr. Den Anordnungen der JP Museumsgesellschaft mbH und/oder eventuell beauftragter Dritter, beispielsweise Sicherheitspersonals, während und im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Museumsbesuch oder Besuch der Veranstaltung ist stets Folge zu leisten.
  2. Der Zutritt kann dem Kunden verweigert werden, wenn ein berechtigtes Interesse der JP Museumsgesellschaft mbH oder beauftragten Dritten entsteht, gleiches gilt für den Verweis aus dem Museum oder der Veranstaltungsstätte, ein besonderes Interesse gilt insbesondere dann, wenn der Kunde sich weigert, vor dem Betreten eine Kontrolle bezüglich der mitgeführten Gegenstände durchzuführen, der Kunde ersichtlich alkoholisiert ist oder unter Drogeneinfluss steht und Gegenstände mitführt, deren Verwendung im Museum nicht zugelassen ist, wie beispielsweise gefährliche Gegenstände, Pyrotechnik und / oder jegliche Art von Waffen.
  3. Grundsätzlich erfolgt der Aufenthalt im gesamten Museumsbereich und dem Veranstaltungsgelände auf eigene Gefahr, die JP Museumsgesellschaft mbH und/oder entsprechende Erfüllungsgehilfen haften auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder – dann begrenzt auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden – bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Diese Haftungsbegrenzung ist nicht anwendbar auf Schadenersatzansprüche aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund sonstiger gesetzlich zwingender Haftungstatbestände. Eine Haftung für gestohlene oder abhandengekommene Gegenstände besteht nicht.

§ 5 Bildaufnahmen
  1. Grundsätzlich ist es gestattet, für private Zwecke Foto- und Filmaufnahmen ohne Blitz, Stativ oder SelfieSticks anzufertigen, eine kommerzielle Verwendung von Bild- und Videoaufnahmen ist grundsätzlich nicht zulässig, vorbehaltlich der vorher einzuholenden Zustimmung der JP Museumsgesellschaft mbH. Der Aufenthalt in der Veranstaltungsstätte zum Zwecke der medialen Berichterstattung ist ebenfalls nur mit vorheriger Einwilligung und zweckgebunden zulässig.
  2. Es ist nicht erlaubt, in der Ausstellung Getränke oder Nahrungsmittel zu sich zu nehmen! Das Aufsichtspersonal vor Ort schützt die Ausstellungsobjekte und Einrichtungsgegenstände und ihren Wert. Es ist insofern keinesfalls gestattet, Exponate zu berühren, sofern dies nicht ausdrücklich am Exponat zugelassen wird.
  3. Die jeweils ausgehängte Hausordnung gilt für das gesamte Museumsgelände und Veranstaltungsbereiche.
  4. Der Kunde wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass im Objekt eine Videoüberwachung durch die JP Museumsgesellschaft mbH erfolgt, diese dient ausdrücklich zum Zwecke der Sicherstellung der Sicherheit und Werterhalt der Exponate und der Besucher. Entsprechende Hinweisschilder befinden sich im Gebäude.
  5. Zu Zwecken der öffentlichen Berichterstattung, beispielsweise der Anfertigung eines Videos für den Kanal von Jean Pierre Kraemer über das Museum, Veranstaltungen im Museum oder diverse Exponate sowie zu deren Bewerbung, kann die JP Museumsgesellschaft mbH oder von ihr beauftragte oder autorisierte Dritte aufgrund auch nach Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 f) DS-GVO unabhängig voneinander Video, Bild und Bild / Tonaufnahmen erstellen, die auch Besucher zeigen können. Die so gefertigten Aufnahmen können durch die JP Museumsgesellschaft mbH und den jeweils mit ihr verbundenen Unternehmen sowie von ihr jeweils autorisierten Dritten verarbeitet, verwertet und öffentlich wiedergegeben werden.

§ 6 Leihgeräte
  1. Der Verleiher (JP Museumsgesellschaft mbH) stellt den Kunden, die eine Museumsführung gebucht haben, Leihgeräte (z. B. Tablet, Audiogerät, etc.) gegen Aufpreis und unter Nachweis der Identität zur Verfügung. Mit der Herausgabe des Gerätes an den Kunden kommt ein Leihvertrag zustande. Die JP Museumsgesellschaft mbH (Verleiher) räumt dem Kunden (Entleiher) unmittelbaren Besitz am Vertragsgegenstand im Sinne des § 854 BGB für den Zeitraum seines Besuchs im Museum ein. Der Verleiher verbleibt mittelbarer Besitzer des Vertragsgegenstandes.
  2. Die Parteien vereinbaren, dass für die Gestellung des Leihgerätes ein Pfand, in Form eines amtl. Lichtbildausweises oder einer Fahrerlaubnis, gestellt wird. Das Pfand ist vor Übergabe des Leihgerätes zu entrichten. Bei Rückgabe des Leihgerätes in vertragsgemäßem Zustand wird das Pfand an den Kunden zurückgegeben.
  3. Die Rückgabe des Leihgerätes hat unmittelbar nach Beendigung der vom Kunden gebuchten Führung, spätestens mit Geschäftsschluss am Besuchstag an den Verleiher (JP Museumsgesellschaft mbH) zu erfolgen. Einer gesonderten Aufforderung durch den Verleiher bedarf es hierzu nicht.
  4. Der Entleiher (Kunde) hat das Leihgerät nur im Rahmen der musealen Führung zu nutzen (vertragsgemäßer Gebrauch). Das Leihgerät ist während der Nutzung pfleglich zu behandeln. Der Kunde hat über jedwede Vorfälle (z. B. Fallenlassen des Leihgeräts auf den Boden, Störungen der Software, etc.) unverzüglich (auch während der musealen Führung) den Entleiher zu unterrichten.
  5. Der Entleiher haftet für jede vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung. Bei Schädigung des Leihgerätes durch Dritte verpflichtet sich der Entleiher (Kunde) dem Verleiher (JP Museumsgesellschaft mbH) den Dritten, sofern dieser dem Kunden bekannt ist, bekannt zu geben.

§ 7 Vertragsstrafe
Der Kunde und die JP Museumsgesellschaft mbH sind sich einig, dass bei jedem fahrlässigen oder vorsätzlichen Verstoß gegen diese Bedingungen die JP Museumsgesellschaft mbH unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs für eine angemessene, für jeden Einzelfall vom Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe vom bis zu 2.000 EUR gegen den Kunden verlangen kann. Dem Kunden bleibt dabei der Nachweis vorbehalten, dass die JP Museumsgesellschaft mbH keinen oder einen geringeren Schaden erlitten hat. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt davon unberührt und ausdrücklich vorbehalten.

§ 8 Datenschutz
Sofern nicht explizit anders angegeben, erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden oder Besuchers einerseits zur Erfüllung des Vertrages mit er JP Museumsgesellschaft mbH sowie andererseits zur Wahrung berechtigter Interessen der JP Museumsgesellschaft mbH. Die weiteren Datenschutzbedingungen einschließlich der Rechte des Kunden nach der DSGVO können ebenso wie die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten der JP Museumsgesellschaft mbH unterhttps://jp-pace.de/datenschutz.html entnommen werden.

§ 9 Höhere Gewalt
Ein Fall höherer Gewalt ist ein betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführtes Ereignis, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar ist, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch äußerste, nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden kann und auch nicht wegen seiner Häufigkeit in Kauf zu nehmen ist. Zu Fällen höherer Gewalt zählen insbesondere Naturkatastrophen, wie Überschwemmungen, Erdbeben, Feuer, Sturm, Dürre, Pandemien und Epidemien, ebenso wie Krieg, Aufstände, terroristische Anschläge oder Unruhen und staatlich angeordnete Maßnahmen, wie Embargos oder Währungsbeschränkungen. Sollte ein solches Ereignis eine Partei an der Erfüllung ihrer wesentlichen vertraglichen Pflichten hindern, steht der anderen Partei das Recht zu, von diesem Vertrag zurückzutreten. Es entfallen sodann die beiderseitigen Ansprüche entschädigungslos.

§ 10 Schlussregelungen
  1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, sofern der Kunde Kaufmann ist, gilt als ausschließlich vereinbarter Gerichtsstand der Sitz der JP Museumsgesellschaft mbH in Dortmund für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis.

    Gleicher Gerichtsstand gilt auch für inländische Kunden, sofern diese keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, nach Vertragsschluss des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegen oder der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
  2. Die von der EUKommission geschaffene Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten, die als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung und Streitigkeiten aus vertraglichen Verpflichtungen von Onlinekaufanträgen eingerichtet hat, ist abrufbar unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
  3. Die JP Museumsgesellschaft mbH nimmt nicht an dem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
  4. Die JP Museumsgesellschaft mbH ist bei einer Veränderung der Marktverhältnisse oder Gesetzeslage und/oder höchstrichterlicher Rechtsprechung berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als auch die Preisliste mit einer Frist von vier Wochen im Voraus zu ergänzen und/oder zu ändern, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Die jeweiligen Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder wenn der Kunde sich mit dieser Form und Korrespondenz einverstanden erklärt per E-Mail bekannt gegeben. Die Änderungen und Ergänzungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Änderung und/oder Ergänzungen diesen schriftlich oder per E-Mail widersprochen hat, vorausgesetzt die JP Museumsgesellschaft mbH hat auf diese Genehmigungsfiktion in der Änderungskündigung nochmals ausdrücklich hingewiesen. Ein etwaiger Widerspruch des Kunden ist direkt an die angegebene Anschrift aus der Mitteilung zu richten.
  5. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

    Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für eine Lücke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.